Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der KAPTA Recruiting GmbH für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI
Marke: KAPTA Pflegebox
KAPTA Recruiting GmbH
Herzog-Arenberg-Straße 11, 49716 Meppen
Telefon: 05931 8485955 · E-Mail: info@kapta-pflegebox.de
Geschäftsführer: Carlos Ignacio Espinola
Amtsgericht Osnabrück HRB220979
USt-IdNr. DE450466858 · Steuernummer 61/203/62618
Institutionskennzeichen (IK): 330304381
Präambel
Die KAPTA Recruiting GmbH (nachfolgend „KAPTA“) ist als zugelassener Leistungserbringer (Institutionskennzeichen 330304381) auf die Versorgung von Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nach § 40 Absatz 2 SGB XI spezialisiert. KAPTA tritt unter der Marke „KAPTA Pflegebox“ über die Internetadresse www.kapta-pflegebox.de auf.
KAPTA versteht sich als Leistungserbringer für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. KAPTA erbringt keine Pflegeberatung im Sinne des § 7a SGB XI und keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung. Diese Beratung obliegt insbesondere der Pflegekasse, dem Pflegestützpunkt nach § 7c SGB XI oder hierfür qualifizierten Pflegeberatern.
KAPTA informiert und berät die Pflegebedürftigen jedoch im Rahmen der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch über die angebotenen Produkte, deren Zweckbestimmung, die Voraussetzungen der Kostenübernahme, mehrkostenfreie Versorgungsmöglichkeiten sowie den monatlichen gesetzlichen Höchstbetrag. KAPTA respektiert das Recht der Pflegebedürftigen auf freie Wahl des Leistungserbringers und auf eine eigenständige, von unzulässiger Einflussnahme freie Auswahl der benötigten Pflegehilfsmittel.
§ 1 Anwendungsbereich und Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen der KAPTA Recruiting GmbH, Herzog-Arenberg-Straße 11, 49716 Meppen („KAPTA“, „wir“ oder „uns“) im Zusammenhang mit der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nach § 40 Absatz 2 SGB XI.
1.2 Vertragspartner von KAPTA ist der Versicherte selbst, sofern dieser geschäftsfähig ist, oder die für ihn handelnde gesetzliche Vertretung, ein Bevollmächtigter oder Betreuer (nachfolgend einheitlich „Besteller“).
1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Die AGB sind über die Website www.kapta-pflegebox.de jederzeit einsehbar und können vom Besteller heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden.
1.5 Soweit in diesen AGB von Personen in der männlichen Form gesprochen wird, sind alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Sinne des § 40 Absatz 2 SGB XI an Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, die ihre Pflege ganz oder teilweise zu Hause durch private Pflegepersonen sicherstellen.
2.2 Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei Vorliegen der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von derzeit 42,00 EUR brutto pro Monat (Stand: Mai 2026). Der Höchstbetrag ist kein fester Anspruch auf Ausschöpfung des vollen Betrages. Maßgeblich sind der individuelle Bedarf, die Genehmigung der Pflegekasse und der Umfang der jeweiligen Kostenübernahmeerklärung. Die Höhe des gesetzlichen Höchstbetrages kann sich ändern.
2.3 Die Darstellung von Pflegehilfsmitteln, Produktzusammenstellungen oder Beispielboxen auf der Website wwww.kapta-pflegebox.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot von KAPTA dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Besteller.
2.4 Etwaige auf der Website oder in Informationsmaterialien dargestellte Beispielzusammenstellungen oder Box-Konfigurationen dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Sie stellen ausdrücklich keine Empfehlung, keine abschließende Bedarfsermittlung oder –feststellung und keine Beratung dar. Der Besteller kann die Produktauswahl frei anpassen. Eine automatische Vorauswahl oder ein automatisches Auffüllen bis zum monatlichen Höchstbetrag erfolgt nicht.
2.5 Die Auswahl der benötigten Pflegehilfsmittel richtet sich nach der individuellen Pflegesituation und dem tatsächlichen Bedarf der versicherten Person. KAPTA informiert den Besteller im Rahmen der Versorgung sachlich über die verfügbaren Produkte, deren Zweckbestimmung, die Erstattungsfähigkeit und mehrkostenfreie Versorgungsmöglichkeiten. KAPTA empfiehlt bei weitergehendem Beratungsbedarf ausdrücklich die Inanspruchnahme der unentgeltlichen Pflegeberatung durch die Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt nach § 7c SGB XI oder eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
2.6 Die gelieferten Pflegehilfsmittel sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der versicherten Person im Rahmen der häuslichen Pflege bestimmt. Eine gewerbliche Weitergabe oder ein Weiterverkauf an Dritte ist nicht gestattet.
2.7 Produktabbildungen auf der Website können von den tatsächlich gelieferten Produkten geringfügig abweichen, insbesondere aufgrund von Herstelleränderungen, Sortimentsumstellungen oder Verpackungsänderungen. Hieraus entstehen keine Mängelansprüche, soweit die gelieferten Produkte hinsichtlich Zweck, Funktion und Qualität gleichwertig sind und der Pflegehilfsmittel-Positionsnummer nach Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 54) entsprechen.
§ 3 Vertragsabschluss
3.1 Der Besteller kann eine Bestellung insbesondere wie folgt an KAPTA übermitteln:
- über den Online-Konfigurator auf der Website www.kapta-pflegebox.de
- telefonisch unter 05931 8485955,
- schriftlich per E-Mail an info@kapta-pflegebox.de
- oder per Post an KAPTA Recruiting GmbH, Herzog-Arenberg-Straße 11, 49716 Meppen,
Soweit dem Besteller bereits eine Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Pflegekasse vorliegt, kann er diese zusätzlich an KAPTA übermitteln.
3.2 Der Besteller hat im Rahmen der Bestellung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zu folgenden Daten:
- Vor- und Nachname des Versicherten,
- Geburtsdatum,
- Anschrift,
- Pflegegrad (1 bis 5),
- Bezeichnung der zuständigen Pflegekasse,
- Versichertennummer,
- Angaben zur individuellen Pflegesituation, soweit für die Versorgung erforderlich.
3.3 Die Lieferung und Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zulasten der Pflegekasse setzt grundsätzlich voraus, dass vor der Abgabe der Pflegehilfsmittel eine Kostenübernahmeerklärung bzw. Genehmigung der zuständigen Pflegekasse vorliegt. Soweit dem Besteller noch keine Kostenübernahmeerklärung vorliegt, nimmt KAPTA die für die Prüfung und Beantragung der Kostenübernahme erforderlichen Angaben und Unterlagen nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben auf. Die Möglichkeit einer freiwilligen ersten Lieferung vor Eingang der Kostenübernahmeerklärung nach § 5.7 bleibt unberührt.
3.4 Änderungen der persönlichen Angaben, insbesondere des Pflegegrades, der Pflegekasse, der häuslichen Pflegesituation oder der Lieferadresse, sind KAPTA unverzüglich mitzuteilen. Schäden, die KAPTA durch verspätete oder unrichtige Mitteilungen des Bestellers entstehen, kann KAPTA von dem Besteller ersetzt verlangen, wenn ihm ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten zur Last fällt.
3.5 Bestellungen können auch durch nahe Angehörige, gerichtlich bestellte Betreuer oder Bevollmächtigte im Namen und im Auftrag des Versicherten erfolgen. Die bestellende Person versichert mit Abgabe der Bestellung, zur Bestellung im Namen des Versicherten berechtigt zu sein. KAPTA ist berechtigt, einen Vollmachtsnachweis in Textform zu verlangen, insbesondere bei Erstbestellungen oder bei Änderungen wesentlicher Versichertendaten. Pflegedienste oder sonstige Dritte können eine Bestellung nur als reine Übermittlungshilfe im Namen des Versicherten oder seines Vertreters weiterleiten, sofern eine entsprechende Beauftragung nachgewiesen wird. Eine Bestellung im eigenen Namen des Pflegedienstes, eine Lieferung an den Pflegedienst als Dritten sowie jede Vergütung, Provision oder sonstige Zuwendung für die Vermittlung von Bestellungen sind ausgeschlossen.3.6 Mit Absenden der Online-Bestellung gibt der Besteller ein Angebot zum Abschluss eines Versorgungsvertrages über die Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ab. Eine Zahlungspflicht des Bestellers entsteht hierdurch nicht. KAPTA bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
3.7 Ein Vertrag kommt erst zustande durch Annahme des Angebots. KAPTA kann das Angebot des Bestellers annehmen durch:
- ausdrückliche Annahmeerklärung von KAPTA per E-Mail oder Post,
- Versendung einer Versandbestätigung,
- oder tatsächliche Auslieferung der Pflegehilfsmittel.
KAPTA kann vor Eingang der Kostenübernahmeerklärung eine erste Lieferung nach Maßgabe von § 5.7 vornehmen.
3.8 Der Besteller kann sein Angebot bis zur Annahme durch KAPTA jederzeit in Textform oder über die von KAPTA bereitgestellten Kontaktwege zurücknehmen. Nach Annahme kann der Besteller den Versorgungsvertrag jederzeit nach Maßgabe von § 7 kündigen.
3.9 KAPTA ist nicht verpflichtet, Bestellungen anzunehmen. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. KAPTA behält sich insbesondere vor, Bestellungen abzulehnen, wenn:
- die zuständige Pflegekasse die Kostenübernahme ablehnt,
- die Angaben des Bestellers unvollständig oder erkennbar unrichtig sind,
- der Versicherte außerhalb des Liefergebietes von KAPTA liegt,
- Lieferengpässe oder Versorgungsstörungen vorliegen,
- oder sonstige sachliche Gründe einer Annahme entgegenstehen.
KAPTA kann vor Eingang der Kostenübernahmeerklärung eine erste Lieferung nach Maßgabe von § 5.7 vornehmen. Ein Anspruch des Bestellers auf eine Lieferung vor Eingang der Kostenübernahmeerklärung besteht nicht.
3.10 Die Einbeziehung dieser AGB erfolgt im Rahmen des Online-Bestellprozesses durch ausdrückliche Bestätigung mittels separater Checkbox. Der Besteller bestätigt außerdem, die Datenschutzhinweise von KAPTA zur Kenntnis genommen zu haben. Die Bestätigung wird mit Datum, Uhrzeit, AGB-Version und Datenschutzhinweis-Version revisionssicher dokumentiert. Ohne diese Bestätigungen kann eine Online-Bestellung nicht übermittelt werden. Soweit für einzelne Datenverarbeitungen eine Einwilligung erforderlich ist, insbesondere für nicht erforderliche Marketingkommunikation oder nicht technisch notwendige Cookies, wird diese gesondert eingeholt.
3.11 Bei Bestellungen per Telefon, E-Mail oder Post stellt KAPTA dem Besteller vor der erstmaligen Lieferung die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Datenschutzhinweise in Textform zur Verfügung. KAPTA dokumentiert, wann und auf welchem Weg diese Unterlagen übermittelt wurden. Soweit erforderlich, holt KAPTA vor der erstmaligen Lieferung eine entsprechende Bestätigung des Bestellers in Textform ein.
3.12 Im Online-Prozess erhält der Besteller vor Absenden der Versorgungsanfrage eine Zusammenfassung der ausgewählten Produkte, Mengen, Lieferadresse und der für die Kostenübernahme relevanten Angaben. Der Besteller kann seine Eingaben vor Absenden der Versorgungsanfrage überprüfen und berichtigen. Der Online-Konfigurator ist so ausgestaltet, dass der Besteller die Produktauswahl individuell vornehmen und anpassen kann. Eine automatische Ausschöpfung des monatlichen Höchstbetrages findet nicht statt.
§ 4 Information, Wahlfreiheit und Bedarfsfeststellung
4.1 KAPTA stellt dem Besteller im Rahmen des Anfrage- und Versorgungsprozesses sachliche Informationen über die verfügbaren Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung. Diese Informationen umfassen insbesondere:
- Produktbezeichnung und Hersteller,
- Produktbeschreibung und Anwendungsbereich,
- Pflegehilfsmittel-Positionsnummer nach Hilfsmittelverzeichnis,
- Verkaufspreis und gesetzliche Erstattungsfähigkeit,
- Hinweise auf mehrkostenfreie Versorgungsmöglichkeiten und den monatlichen gesetzlichen Höchstbetrag.
4.2 KAPTA erbringt keine Pflegeberatung im Sinne des § 7a SGB XI und keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung. Diese Beratung obliegt insbesondere der Pflegekasse, dem Pflegestützpunkt nach § 7c SGB XI oder hierfür qualifizierten Pflegeberatern.
4.3 KAPTA bietet dem Besteller vor der erstmaligen Beantragung der Kostenübernahme eine persönliche telefonische oder digitale Beratung zu den Pflegehilfsmitteln an. Die Beratung umfasst insbesondere Informationen zu den angebotenen Produkten, deren Zweckbestimmung, mehrkostenfreien Versorgungsmöglichkeiten, etwaigen Mehrkosten, dem monatlichen gesetzlichen Höchstbetrag sowie den Voraussetzungen der Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Die Beratung wird dokumentiert. Lehnt der Besteller die persönliche Beratung von sich aus ab, wird auch diese Ablehnung dokumentiert. Die erforderlichen Informationen im Bestellprozess bleiben hiervon unberührt.
4.4 Die Auswahl der Pflegehilfsmittel erfolgt auf Grundlage des vom Besteller mitgeteilten konkreten Bedarfs. KAPTA nimmt keine medizinische oder pflegefachliche Diagnose vor. KAPTA ersetzt insbesondere keine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. KAPTA spricht ausdrücklich keine Empfehlungen für bestimmte Produkte oder Produktzusammenstellungen aus und nimmt keine automatische Vorauswahl von Produkten vor. Welche Pflegehilfsmittel im Einzelfall benötigt werden, entscheidet allein der Besteller in eigener Verantwortung und nach eigenem Bedarf.
4.5 Etwaige Beispielboxen oder Produktvorschläge dienen nur der Orientierung. Sie sind nicht verbindlich, nicht abschließend und können vom Besteller angepasst werden. Eine automatische Vorauswahl oder ein automatisches Auffüllen bis zum monatlichen Höchstbetrag erfolgt nicht.
4.6 Sofern KAPTA dem Besteller ergänzende Informationen zur Verfügung stellt, ersetzen diese keine medizinische, pflegerische oder rechtliche Beratung. KAPTA übernimmt keine Haftung für die Eignung der vom Besteller getroffenen Auswahl im Hinblick auf den individuellen Pflegebedarf.
4.7 Der Besteller bestätigt im Rahmen des Bestellprozesses durch separate Checkbox, dass die ausgewählten Pflegehilfsmittel nach seinen Angaben dem individuellen, tatsächlichen Bedarf der versicherten Person entsprechen. Der Besteller kann im Bestellprozess angeben, ob er eine persönliche Beratung durch KAPTA wünscht oder diese derzeit nicht in Anspruch nehmen möchte. Die Auswahl des Bestellers wird dokumentiert.
4.8 Auch wenn der Besteller keine persönliche Beratung durch KAPTA wünscht, erhält er im Bestellprozess die erforderlichen Informationen zur Produktauswahl, zur Kostenübernahme, zum monatlichen Höchstbetrag und zur Verwendung der Pflegehilfsmittel.
§ 5 Kostenübernahme und Abrechnung
5.1 Bei Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung bzw. Genehmigung durch die zuständige Pflegekasse rechnet KAPTA die erstattungsfähigen Pflegehilfsmittel im genehmigten Umfang direkt und ausschließlich mit der Pflegekasse ab. Eine Rechnungsstellung an den Besteller erfolgt insoweit nicht.
5.2 Voraussetzung für die Kostenübernahme ist:
- ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) des Versicherten,
- häusliche Pflege durch private Pflegepersonen,
- ein individueller Bedarf an zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln,
- eine wirksame Vollmacht bzw. Abrechnungsermächtigung zur Abrechnung mit der Pflegekasse,
- die Genehmigung bzw. Kostenübernahmeerklärung durch die zuständige Pflegekasse,
- die Einhaltung des monatlichen gesetzlichen Höchstbetrages und des genehmigten Versorgungsumfangs.
5.3 Die Pflegekasse übernimmt ausschließlich die Kosten für genehmigte Produkte und Mengen im Rahmen des jeweils geltenden gesetzlichen Höchstbetrages und der jeweiligen Kostenübernahmeerklärung.
5.4 Übersteigt der Wert der vom Besteller ausgewählten Pflegehilfsmittel den monatlichen gesetzlichen Höchstbetrag oder den von der Pflegekasse genehmigten Umfang, ist KAPTA nicht zur Lieferung der darüber hinausgehenden Produkte oder Mengen verpflichtet. Aktuell bietet KAPTA keine kostenpflichtigen Mehrmengen oder Selbstzahlerprodukte über die Website an.
5.5 Sollte KAPTA in Zukunft Mehrmengen oder Selbstzahlerprodukte anbieten, wird der Besteller vor jeder Bestellung mit kostenpflichtiger Komponente ausdrücklich und transparent über die anfallenden Mehrkosten informiert. Die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen bedarf der gesonderten, ausdrücklichen Bestätigung durch den Besteller. Vor Aktivierung kostenpflichtiger Komponenten werden dem Besteller insbesondere folgende Informationen mitgeteilt:
- Bezeichnung und Menge der kostenpflichtigen Produkte,
- Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer,
- Zahlungsweise und Zahlungsfrist,
- Hinweis auf das Widerrufsrecht.
Eine kostenpflichtige Leistung kommt nur zustande, wenn der Besteller die kostenpflichtige Komponente gesondert und ausdrücklich bestellt. Eine Bestellung im Rahmen der Kostenübernahme durch die Pflegekasse begründet keine Zahlungspflicht des Bestellers.
5.6 Wird die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ganz oder teilweise abgelehnt, widerrufen, beanstandet oder zurückgefordert (Retaxierung), informiert KAPTA den Besteller unverzüglich. KAPTA trägt das wirtschaftliche Risiko einer solchen Ablehnung, eines solchen Widerrufs, einer solchen Beanstandung oder einer solchen Rückforderung. Eine Zahlungspflicht des Bestellers für bereits gelieferte Pflegehilfsmittel entsteht allein wegen der Ablehnung, des Widerrufs, der Beanstandung oder der Rückforderung nicht. Schadensersatzansprüche von KAPTA gegen den Besteller bleiben unberührt, wenn der Besteller vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht, eine tatsächlich nicht bestehende Vertretungsberechtigung behauptet oder den Wegfall wesentlicher Anspruchsvoraussetzungen trotz Kenntnis nicht mitgeteilt hat.
5.7 KAPTA kann vor Eingang der Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Pflegekasse eine freiwillige erste Lieferung vornehmen, wenn die für die Beantragung der Kostenübernahme erforderlichen Angaben vorliegen und KAPTA die Kostenübernahme unverzüglich beantragt bzw. klärt. Eine Zahlungspflicht des Bestellers für diese erste Lieferung entsteht nicht allein deshalb, weil die Pflegekasse die Kostenübernahme später ablehnt, widerruft oder die Abrechnung beanstandet. § 5.6 gilt entsprechend. Weitere Lieferungen erfolgen erst nach Vorliegen der Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Pflegekasse.
5.8 Für die in diesen AGB geregelte Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln der Produktgruppe 54 fällt nach den gesetzlichen Vorgaben keine gesetzliche Zuzahlung an. Kosten, die den monatlichen gesetzlichen Höchstbetrag oder den Umfang der Kostenübernahmeerklärung der Pflegekasse überschreiten, sind keine gesetzliche Zuzahlung, sondern Mehrkosten. Solche Mehrkosten werden dem Besteller nur berechnet, wenn er hierüber vorab ausdrücklich informiert wurde und die kostenpflichtige Leistung gesondert bestellt hat. Soweit KAPTA künftig andere Pflegehilfsmittel oder sonstige Produkte anbietet, für die gesetzliche Zuzahlungen oder Eigenanteile in Betracht kommen, wird der Besteller hierüber vor Vertragsschluss gesondert informiert.
§ 6 Lieferung, Lieferzeiten und Versand
6.1 Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine Lieferung an Packstationen oder Postfächer ist möglich, sofern der Versanddienstleister diese Option unterstützt.
6.2 Versandpartner ist die Deutsche Post DHL. KAPTA behält sich vor, weitere Versanddienstleister hinzuzuziehen oder zu wechseln.
6.3 Erfolgt eine freiwillige erste Lieferung nach § 5.7 vor Eingang der Kostenübernahmeerklärung, gelten die im Bestellprozess angegebenen Lieferzeiten. Im Übrigen beträgt die regelmäßige Lieferzeit nach Erteilung der Genehmigung bzw. Kostenübernahmeerklärung durch die Pflegekasse und nach Abschluss der erforderlichen Dokumentation zwischen drei (3) und zehn (10) Werktagen. Verbindliche Lieferzusagen werden nur ausdrücklich und in Textform im Einzelfall abgegeben.
6.4 Die Lieferung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erfolgt grundsätzlich monatlich oder nach individueller Vereinbarung in einem anderen Rhythmus (z. B. quartalsweise). Der Besteller kann den Lieferrhythmus jederzeit über das Kundenportal oder durch Mitteilung an KAPTA ändern.
6.5 Lieferzeiten können durch folgende Umstände beeinflusst werden:
- Genehmigungsprozesse der Pflegekassen,
- Lieferengpässe bei Herstellern oder Großhändlern,
- Maßnahmen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien),
- Streiks bei Versanddienstleistern oder bei KAPTA,
- technische Störungen.
6.6 Im Falle höherer Gewalt ist KAPTA für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht entbunden. KAPTA wird den Besteller über voraussichtliche Verzögerungen informieren, sobald diese absehbar sind. Dauert der Hinderungsgrund länger als vier (4) Wochen, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.7 Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen, sofern die Teillieferung für den Besteller zumutbar ist. Dem Besteller entstehen hierdurch keine zusätzlichen Versandkosten.
6.8 Bei Lieferverzögerungen ist KAPTA verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu informieren und einen voraussichtlichen Liefertermin mitzuteilen. Verzögert sich die Lieferung um mehr als vier (4) Wochen über den vereinbarten Liefertermin hinaus, ist der Besteller nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt.
6.9 Der Besteller wird gebeten, die Lieferung bei Erhalt zu prüfen und erkennbare Transportschäden KAPTA innerhalb angemessener Frist mitzuteilen. Eine Verletzung dieser Obliegenheit hat keinen Einfluss auf die gesetzlichen Rechte, insbesondere Gewährleistungsrechte des Bestellers .
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1 Der Versorgungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
7.2 Der Besteller kann den Versorgungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung kann erfolgen:
- per E-Mail an info@kapta-pflegebox.de
- schriftlich per Post an die im Impressum genannte Adresse,
- telefonisch unter 05931 8485955,
- über das Kündigungsformular auf der Website www.kapta-pflegebox.de
- über das Kundenportal auf der Website.
KAPTA bestätigt den Zugang der Kündigung unverzüglich in Textform.
7.3 KAPTA kann den Versorgungsvertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
7.4 Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch KAPTA liegt insbesondere vor bei:
- dauerhafter Ablehnung der Kostenübernahme durch die Pflegekasse,
- wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Besteller,
- Verstoß gegen das Verbot der gewerblichen Weitergabe (§ 2.6),
- vorsätzlich falschen Angaben des Bestellers,
- Zahlungsverzug bei kostenpflichtigen Zusatzleistungen über zwei (2) aufeinanderfolgende Monate.
7.5 Wird die Kostenübernahme durch die Pflegekasse dauerhaft abgelehnt oder widerrufen, endet die Versorgung mit Ablauf des Monats, in dem KAPTA hiervon Kenntnis erhält, sofern nicht eine anderweitige rechtlich zulässige Vereinbarung getroffen wurde. Etwaige gesetzliche Rechte des Bestellers sowie das Recht, einen anderen Leistungserbringer zu wählen, bleiben unberührt.
7.6 Die Kündigung des Versorgungsvertrages mit KAPTA berührt nicht das Recht des Bestellers, die Versorgung durch einen anderen Leistungserbringer fortzusetzen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt zwei (2) Jahre ab Lieferung.
8.2 Der Besteller hat gelieferte Produkte nach Erhalt zu prüfen. Mängelansprüche können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden.
8.3 KAPTA haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von KAPTA, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen,,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer von KAPTA übernommenen Garantie.
8.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KAPTA — außer in den Fällen des § 9.3 — nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Hierzu gehören insbesondere die ordnungsgemäße Lieferung geeigneter, mangelfreier und hygienisch einwandfreier Pflegehilfsmittel, die Beachtung der genehmigten Versorgung, die ordnungsgemäße Abrechnung im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben sowie die Bereitstellung der für die Versorgung erforderlichen Produkt- und Kosteninformationen. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.5 Eine darüber hinausgehende Schadensersatz-Haftung von KAPTA ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet KAPTA nicht für Schäden, die allein durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung oder Nutzung der Produkte durch den Besteller oder durch Personen entstehen, für die KAPTA rechtlich nicht einzustehen hat. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf einer Pflichtverletzung von KAPTA, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, insbesondere auf fehlerhaften Produkten, unzureichenden Produktinformationen oder fehlenden erforderlichen Hinweisen.
8.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von KAPTA, soweit gegen diese Personen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Versorgungsvertrag geltend gemacht werden.
8.7 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Bei berechtigter Reklamation wird KAPTA nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung leisten, insbesondere mangelfreie Ersatzware liefern. Die Kosten einer erforderlichen Rücksendung mangelhafter Ware trägt KAPTA.
8.8 Bei Reklamationen wendet sich der Besteller an die im Impressum genannten Kontaktdaten. KAPTA prüft die Reklamation unverzüglich und nimmt mit dem Besteller Kontakt auf.
§ 9 Datenschutz
9.1 KAPTA verarbeitet personenbezogene Daten und besondere Kategorien personenbezogener Daten (Sozialdaten, Gesundheitsdaten) im Sinne des Artikels 9 DSGVO ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Sozialgesetzbuchs (SGB).
9.2 Die Verarbeitung erfolgt, soweit dies für Bestellung, Information, Beantragung der Kostenübernahme, Lieferung, Abrechnung, Reklamationsbearbeitung und Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten erforderlich ist. Soweit KAPTA im Rahmen der Versorgung oder Abrechnung Sozialdaten erhält oder verarbeitet, beachtet KAPTA zusätzlich die einschlägigen sozialdatenschutzrechtlichen Vorgaben.
9.3 Im Rahmen der Bestellung werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
- Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten,
- Pflegegrad und Bezeichnung der Pflegekasse,
- Versichertennummer,
- Bestelldaten und Lieferinformationen,
- Angaben zur individuellen Pflegesituation, soweit erforderlich.
9.4 Empfänger personenbezogener Daten sind, soweit für die Vertragsdurchführung, Lieferung, Abrechnung oder gesetzliche Pflichten erforderlich:
- die zuständige Pflegekasse ,
- der Versanddienstleister Deutsche ausschließlich zum Zweck der Lieferung,
- Abrechnungsdienstleister, sofern beauftragt,
- Pflegekassen-Genehmigungs- und -Abrechnungsdienste, sofern eingesetzt,
- IT-, Hosting- und sonstige Dienstleister, soweit diese als Auftragsverarbeiter im Sinne des Artikels 28 DSGVO oder als sonstige Empfänger datenschutzrechtlich zulässig eingebunden sind.
9.5 Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgt grundsätzlich nicht. Sollte im Einzelfall eine solche Übermittlung erfolgen, erfolgt diese nur unter Einhaltung der Voraussetzungen der Artikel 44 ff. DSGVO.
9.6 Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und dem jeweiligen Verarbeitungszweck. Liefer-, Abrechnungs- und Vertrags- sowie Nachweisdaten werden nur so lange gespeichert, wie dies für Vertragsdurchführung, Abrechnung, Nachweis gegenüber Pflegekassen, steuerliche oder handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten oder die Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und dem Löschkonzept von KAPTA.
9.7 Detaillierte Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen von KAPTA, abrufbar unter www.kapta-pflegebox/datenschutz. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB, sondern enthält die gesetzlich erforderlichen Informationen zur Datenverarbeitung.
§ 10 Änderungen der AGB
10.1 Für den jeweiligen Vertrag gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Für neue Bestellungen und neue Verträge kann KAPTA eine jeweils aktuelle Fassung der AGB verwenden.
10.2 Änderungen dieser AGB mit Wirkung für laufende Versorgungsverträge kommen nur nach Maßgabe der folgenden Absätze zustande. KAPTA wird dem Besteller geplante Änderungen in Textform mitteilen. Die Mitteilung enthält den vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie eine verständliche Darstellung der geänderten Regelungen.
10.3 Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen, insbesondere zu Leistungsumfang, Kosten, Haftung, Kündigung, Datenschutz, Laufzeit, Produktauswahl, Kostenübernahme, Abrechnung oder Risikoverteilung, werden nur wirksam, wenn der Besteller ihnen ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung kann insbesondere per E-Mail, über das Kundenkonto, durch gesonderte Bestätigung im Online-Prozess oder schriftlich erklärt werden. Das bloße Schweigen des Bestellers gilt nicht als Zustimmung.
10.4 KAPTA behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit eine Anpassung erforderlich wird durch:
- gesetzliche Änderungen,
- Änderungen der Rahmenverträge mit den Pflegekassen,
- höchstrichterliche Rechtsprechung,
- Änderungen im Versorgungssystem oder im Hilfsmittelverzeichnis,
- technische oder organisatorische Anpassungen,
und der Besteller hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Die Anpassung darf weder die vertraglichen Hauptleistungspflichten noch das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung zu Lasten des Bestellers verändern. Soweit eine solche Änderung wesentliche Vertragsbedingungen im Sinne von § 11.3 betrifft, ist die ausdrückliche Zustimmung des Bestellers erforderlich.
10.5 Rein redaktionelle Änderungen, Klarstellungen oder Änderungen, die den Besteller ausschließlich begünstigen, können dem Besteller in Textform mitgeteilt werden. Sie werden zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt wirksam, sofern sie keine wesentlichen Vertragsbedingungen ändern und den Besteller nicht benachteiligen.
10.6 Stimmt der Besteller einer erforderlichen Änderung nach § 11.3 oder § 11.4 nicht zu, bleibt die bisherige Fassung der AGB anwendbar. Ist KAPTA eine Fortführung des Versorgungsvertrages zu den bisherigen Bedingungen aufgrund gesetzlicher Änderungen, Änderungen der Pflegehilfsmittelverträge, behördlicher oder gerichtlicher Vorgaben, technischer Änderungen oder sonstiger sachlicher Gründe nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar, kann KAPTA den Versorgungsvertrag mit Wirkung für die Zukunft beenden. Gesetzliche Rechte des Bestellers sowie das Recht, einen anderen Leistungserbringer zu wählen, bleiben unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Besteller Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
11.2 Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Meppen, soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. KAPTA ist berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
11.3 KAPTA ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden i.S.v. § 305b BGB, diese sind auch ohne Einhaltung einer bestimmten Form wirksam.
11.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.